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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung von Auftrivo durch Unternehmer.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Auftrivo („Dienst“) zwischen Raufi Communications, Inhaber Monib Raufi („Anbieter“) und dem Kunden. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; der Kunde bestätigt bei Registrierung, als Unternehmer zu handeln.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt.

2. Leistungen

(1) Der Anbieter stellt eine internetbasierte Anwendung bereit, mit der der Kunde einen Chat-Assistenten auf seiner Website oder über einen Link betreibt, Anfragen von Interessenten strukturiert aufnimmt, nach seinen Regeln bewertet, zusammenfassen lässt, sein Team benachrichtigt und die Anfragen in einem Dashboard verwaltet.

(2) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket. Core umfasst die strukturierte Anfrageaufnahme mit Regeln für Einsatzgebiet und Leistungen, KI-gestützter Zusammenfassung, Benachrichtigung des Teams, Bestätigung an den Interessenten, Dashboard und Auswertung. Pro umfasst zusätzlich die Terminbuchung mit Kalender-Anbindung, Terminerinnerungen, Webhooks (Schnittstelle zu CRM und Automatisierungsdiensten) und SMS-Benachrichtigungen. Maßgeblich ist die aktuelle Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Die Einrichtung umfasst die gemeinsame Konfiguration des Dienstes (Leistungen, Einsatzgebiet, Regeln, Benachrichtigungen, Einbindung in die Website des Kunden). Individualentwicklungen, Sonderintegrationen und die Erstellung von Websites sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Der Dienst unterstützt den Vertrieb des Kunden. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Anzahl von Anfragen, Terminen, Angeboten oder Aufträgen.

3. Vertragsschluss und Freischaltung

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das gewählte Paket über den Bezahlvorgang abschließt und der Anbieter den Zugang freischaltet. Bereits zuvor kann der Kunde den Dienst im Testmodus einrichten und ausprobieren; im Testmodus werden keine echten Anfragen angenommen. Die Vertragsunterlagen (AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag in der bei Registrierung gültigen Fassung) erhält der Kunde vor Vertragsschluss in speicherbarer Form per E-Mail.

4. Vergütung und Zahlung

(1) Der Kunde zahlt für das gewählte Paket ein einmaliges Einrichtungsentgelt und ein monatliches Entgelt:

PaketEinrichtung (einmalig)Monatliches Entgelt
Auftrivo Core2.900 €249 €
Auftrivo Pro4.900 €499 €

Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, stellt der Anbieter für Leistungen ab diesem Zeitpunkt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung und teilt dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit; Ziffer 14 gilt entsprechend.

(2) Die Einrichtung und der erste Monat werden mit dem Vertragsschluss fällig; das monatliche Entgelt jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungsmonats. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per SEPA-Lastschrift oder Karte. Der Kunde erteilt die dafür erforderlichen Einzugsermächtigungen und sorgt für ausreichende Deckung.

(3) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Ist gesetzlich ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat vorgeschrieben, stellt der Anbieter Rechnungen in diesem Format aus.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Anbieter kann den Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist bis zum Ausgleich der offenen Beträge sperren; bereits erfasste Anfragen bleiben lesbar und exportierbar.

5. Laufzeit, Kündigung, Sperrung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten jederzeit in Textform (auch über das Kundenportal) mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Das Einrichtungsentgelt wird bei ordentlicher Kündigung nicht erstattet, da die Einrichtung bereits erbracht wurde.

(3) Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn ein Missbrauch des Dienstes oder eine Gefährdung der Sicherheit oder der Rechte Dritter konkret zu befürchten ist. Er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfällt.

(4) Die Rechte des Kunden nach Ziffer 6 (Wechsel und Datenexport) bleiben unberührt. Verlangt der Kunde den Wechsel, endet der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

6. Wechsel des Anbieters und Datenexport (Data Act)

(1) Der Kunde kann jederzeit verlangen, zu einem Datenverarbeitungsdienst eines anderen Anbieters zu wechseln oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IKT-Infrastruktur zu übertragen. Den Wechselwunsch teilt er in Textform an info@lightslategray-lark-570780.hostingersite.com mit einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten mit.

(2) An die Ankündigungsfrist schließt sich ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen an, in dem der Anbieter den Wechsel angemessen unterstützt, die Kontinuität des Dienstes und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Ist der Wechsel innerhalb dieses Zeitraums technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselwunsch begründet mit; der Übergangszeitraum verlängert sich dann auf höchstens sieben Monate. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal verlängern.

(3) Welche Daten exportierbar sind, in welchen Strukturen und Formaten sie bereitgestellt werden und welche Verfahren gelten, ergibt sich aus der Seite „Anbieterwechsel und Datenexport“. Diese Seite ist Vertragsbestandteil (Art. 26 und 28 Data Act).

(4) Nach Ablauf des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten mindestens 30 Kalendertage lang abrufen. Danach löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden vollständig, sofern der Wechsel vollzogen ist; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(5) Der Anbieter erhebt keine Wechselentgelte. Das Entgelt für die bis zum Ende des Vertrags erbrachten Leistungen bleibt geschuldet.

7. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde pflegt seine Regeln (z. B. Einsatzgebiet, Leistungen, Zeiten) sorgfältig, hält Zugangsdaten geheim und schützt Konten seiner Mitarbeiter. Er prüft eingehende Anfragen und Zusammenfassungen selbst; Beratung, Angebote und Verträge mit Interessenten liegen allein in seiner Verantwortung.

(2) Der Kunde ist für die Verarbeitung der Daten von Interessenten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er stellt sicher, dass die von ihm vorgesehenen Zwecke rechtmäßig sind, und informiert Interessenten datenschutzkonform; der Chat verlinkt dafür die bereitgestellten Datenschutzhinweise sowie – bei Hinterlegung – die Datenschutzerklärung des Kunden. Der Kunde pflegt in den Einstellungen seine Kontaktdaten und ggf. die Adresse seiner Datenschutzerklärung.

(3) Der Kunde kontaktiert Interessenten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 7 UWG und DSGVO). Er nutzt den Dienst nicht für unerlaubte Werbung, Spam oder rechtswidrige Inhalte.

(4) Der Assistent ist kein Notdienst und ersetzt keine Sicherheits-, Rechts- oder Fachberatung. Der Kunde hält für dringende Fälle eigene Erreichbarkeit vor.

(5) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter, die den Dienst nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-VO).

8. KI-Funktionen und Transparenz

(1) Der Assistent ist ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-VO“). Der Anbieter stellt sicher, dass Nutzer des Assistenten vor der ersten Nachricht darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Der Kunde darf diese Hinweise weder entfernen noch verdecken und den Assistenten nicht als menschlichen Mitarbeiter ausgeben.

(2) Ablauf des Gesprächs, Bewertung der Anfrage und Terminfreigabe folgen den vom Kunden festgelegten Regeln. Ein Sprachmodell wird zum Verstehen von Freitext, zum Formulieren und für Zusammenfassungen eingesetzt; es kann Fehler machen. Zusammenfassungen sind Arbeitshilfen und vom Kunden anhand des Gesprächsverlaufs zu prüfen.

(3) Der Dienst ist nicht dazu bestimmt, Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Personen zu treffen, und darf dafür nicht verwendet werden.

9. Verfügbarkeit, Wartung und Support

Der Anbieter stellt den Dienst mit angemessener Sorgfalt und Verfügbarkeit bereit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und angekündigt, sofern nicht dringende Sicherheitsgründe entgegenstehen. Störungen des Dienstes meldet der Kunde an info@lightslategray-lark-570780.hostingersite.com; der Anbieter bearbeitet sie in angemessener Frist. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Für Störungen, die auf Diensten Dritter beruhen (z. B. Hosting, Sprachmodell, Kalender, Zahlungsdienstleister), haftet der Anbieter nach Ziffer 13.

10. Daten und Rechte

(1) Die über den Dienst erfassten Daten (insbesondere Anfragen, Gesprächsverläufe, Termine) verbleiben beim Kunden. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes und nach Weisung des Kunden; eine Nutzung für eigene Zwecke findet nicht statt.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter die für den Betrieb erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an seinen Inhalten (z. B. Texte, Regeln) ein. Der Anbieter behält alle Rechte an der Software; der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.

(3) Der Kunde kann Anfragen jederzeit löschen und Daten exportieren (Ziffer 6).

11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung als Bestandteil dieses Vertrags. Für die eigene Verantwortlichkeit des Anbieters gilt die Datenschutzerklärung.

12. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen als vertraulich erkennbar sind, geheim und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenzulegen sind.

13. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Bei Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Die Haftung nach Absätzen 1 bis 4 gilt auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

14. Änderungen

(1) Der Anbieter kann Leistungen weiterentwickeln, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

(2) Änderungen dieser Bedingungen und Preisanpassungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform widerspricht; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung besonders hin. Bei Widerspruch oder wesentlich nachteiliger Änderung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Preiserhöhungen für laufende Verträge erfolgen höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten und nur in angemessenem Umfang, etwa bei gestiegenen Kosten für Drittleistungen.

15. Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen nach diesem Vertrag können in Textform abgegeben werden.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

(3) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026 (Version 2026-09)